Bericht vom Prozess gegen Jahn B. (Tag 1)

Am 8.4. fand im Wiener Landesgericht der Prozess gegen Jahn B. Wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung statt. Am ersten Prozesstag kam es zu keiner Entscheidung, der Prozess wurde auf 11.5., 14.00 (Saal 106) vertagt, es wird ein weiterer Zeuge einvernommen und Videoaufnahmen gezeigt.

Jahn wurde am 4.6. 2014 nach den Protesten gegen das „Fest der Freiheit“ in der U-Bahn Station Schottentor Zeuge der Festnahme von Hüseyn S., der aufgrund der brutalen Vorgehensweise der Cops stark blutete. Ein heute einvernommener Beamter gab dazu an, es habe sich lediglich um eine „minimale Schürfwunde“ am Kopf gehandelt, Bilder der Festnahme legen anderes nahe.

Hier die Darstellung von Jahn zum nachlesen  und die Berichterstattung von prozess.report .

…wie wenn man mit einem Hund spielt, er zieht und zieht und zieht….“ (Inspektor U.)

Konkret wird Jahn vorgeworfen, dass er versucht hätte sich selbst die Stiege hinunterzuwerfen um seiner Festnahme zu entgehen und mit den Armen wild um sich geschlagen hätte. Beim Versuch ihn auf der Treppe festzunehmen hätte sich ein Beamter einen Riss der Bizeps-Sehne zugezogen („…ich hab ihn nicht ausgelassen, weil er sonst gestürzt wäre und sich verletzt hätte…“). Ebendieser Polizist tritt auch als Privatbeteiligter auf, das heißt er fordert zivilrechtlich Schadenersatz für Schmerzen und Behandlungskosten in Höhe von 8.000€ sowie weiteren Ersatz, falls Folgeschäden aufgrund der Verletzung auftreten sollten. Das Verfahren war zunächst schon eingestellt worden und erst auf einen Fortführungsantrag wieder aufgenommen worden.

Insgesamt wurden 5 Polizisten einvernommen, einer davon war am 4.6. in Zivil im Einsatz und hatte die Festnahme von Jahn initiiert. Bei seiner Zeugeneinvernahme war er höchst bemüht seinen Namen nicht laut auszusprechen und legte dem Richter seinen Ausweis vor, auch die anderen Beamten wirkten sehr zurückhaltend als sie ihre persönlichen Daten bekanntgeben sollten.

Die Aussagen der Beamten wirkten insgesamt widersprüchlich, insbesondere in Bezug auf die dem Angeklagten zur Last gelegten Schläge. Während der verletzte Beamte erst auf Nachfragen des Richters angab, dass Jahn „aggressiv gestikuliert“ hätte, dabei aber nicht auf ihn gezielt hätte, sprachen andere von einem „Schwung holen“ um sich die Treppe hinunterzustürzen, gezielten Schlägen gegen Polizisten, andere wiederum von Schlägen gegen den zuvor festgenommenen Hüseyn. Manche sprachen sogar explizit davon, dass er sich „passiv gewehrt“ hätte, was jedenfalls eine Anklage wegen Widerstand obsolet machen würde, ein anderer behauptete hingegen, er habe sich losgerissen. Alle verneinten, dass Jahn möglicherweise das Gleichgewicht verloren haben könnte, vielmehr habe er sich bewusst fallen gelassen und sich nur aufgrund ihres Eingreifens nicht verletzt. Darauf dass Jahn angab, ihm seien von einem Polizisten bei der Festnahme die Hoden gequetscht worden, wurde in der Verhandlung hingegen nicht eingegangen. Die Verletzung einer Person bei ihrer Festnahme scheint für Staatsanwaltschaft und Richter nichts ungewöhnliches bzw. strafrechtlich relevantes darzustellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es geht um einen Vorfall, der wenige Sekunden gedauert hat. Jahns Forderung, eine verletzte Person ins Krankenhaus zu bringen führte zu seiner brutalen Festnahme und einem Verfahren, dass mit enormer psychischer und finanzieller Belastung einhergeht. „Aggressives Gefuchtel“ mit den Armen und ein schwarzer Kapuzenpulli scheinen all das plausibel zu machen.

Seid solidarisch mit Jahn und anderen Repressionsbetroffenen! Solidarische Prozessbeobachtung ist noch immer gewünscht, die Daten für das Solikonto findet ihr unten.

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