Archiv der Kategorie: Texte vom Rechtsinfokollektiv

Texte, die wir als Rechtsinfokollektiv geschrieben haben

Maßnahmenbeschwerde neu

Eine Maßnahmenbeschwerde ist die Möglichkeit, die besteht, um sich gegen Polizeigewalt und –willkür zu wehren. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von einer Strafe, die du ev. bekommst, wenn die Polizei z.B. deinen Namen aufgeschrieben hat und dir eine Verwaltungsstrafe vorwirft. Oft ist es für eine Maßnahmenbeschwerde auch schon zu spät, wenn man auf eine Strafe wartet, da man dafür nur 6 Wochen ab dem Ereignis, gegen das man sich beschweren möchte, Zeit hat. Eine Strafe kann aber mehrere Monate auf sich warten lassen.

Wann kann ich eine Beschwerde machen?

Du musst persönlich von einer Polizeimaßnahme betroffen sein. Eine Maßnahme nur beobachtet zu haben reicht dafür nicht. Eine Maßnahme die auf diese Weise bekämpft werden kann muss „Zwang“ oder „Befehlsgewalt“ beinhalten. Das ist jedenfalls der Fall, bei tätlichen Angriffen durch die Polizei, aber auch, wenn du vermutet hast, dass die Polizei notfalls ihren Befehl mit Zwang durchsetzen würde, und du deswegen dem Befehl gefolgt bist. Eine Identitätsfeststellung ist also zB auch ein solcher „Befehl“. Andere typische Beispiele sind: Festnahmen, Durchsuchungen, das Festgehalten werden in einem Kessel, die Anweisung einen Ort zu verlassen etc.

Wie mache ich eine Maßnahmenbeschwerde?

Mit der Verwaltungsreform sind seit 1.1.2014 auch Maßnahmenbeschwerden neu geregelt. Diese werden nun nicht mehr vor einem UVS, sondern vor einem Landesverwaltungsgericht verhandelt.

* Die Beschwerde muss an das Landesverwaltungsgericht des Landes adressiert werden, in dem das Ereignis stattgefunden hat.

* Besonders wichtig ist, dass die 6-wöchige Frist ab dem Ereignis eingehalten wird.

Inhaltlich wird es ratsam sein, die Beschwerde mit einer_m Anwält_in und/oder anderen Personen zu schreiben, die sich rechtlich gut auskennen. Wir unterstützen dich dabei auf Anfrage gerne.

Die Beschwerde muss enthalten (§ 9 VwGVG):

– Die Behauptung in Rechten verletzt worden zu sein
– Eine Beschreibung des Vorfalls
– Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
– Das Begehren, die Maßnahme für rechtswidrig zu erklären
– Das Begehren auf Kostenersatz
– Angaben, die dem Gericht dienen, die Rechtzeitigkeit der Beschwerde zu beurteilen

Was bringt eine Maßnahmenbeschwerde?

Das Ergebnis einer Maßnahmenbeschwerde ist, dass vom Gericht bestätigt wird, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war oder nicht. Wenn du gewinnst, werden dir mehrere hundert Euro -bis zu über Tausend- als Aufwandersatz zugesprochen. Wenn du verlierst, trägst du allerdings ein Kostenrisiko und musst eine Pauschale von ca. 800 € zahlen.

Rechtlich hat die Maßnahmenbeschwerde keine weiteren Folgen, es kann aber ein wichtiges Zeichen sein, der Polizei zu zeigen, dass man nicht alles mit sich machen lässt und schwarz auf weiß zu bekommen, dass ihr Vorgehen rechtswidrig war. In manchen Fällen kann eine gewonnen Maßnahmenbeschwerde auch dazu führen, dass Verwaltungsstrafverfahren in der Sache eingestellt werden. (zB wenn die Auflösung einer Versammlung nicht rechtmäßig war, und es Strafen nach eben dieser Auflösung gab).

Antirep-Infoabend, Di. 4.2. 19 Uhr im AntifaCafé

Es gibt ein neues Solikollektiv für die Repressionsbetroffenen vom 24. Jänner, auf ihrem Blog schreiben Sie:

„Wir sind ein bündnisübergreifendes Kollektiv, dass sich gebildet hat, um gegen die Repression um den Wiener Akademikerball zu arbeiten. Wir werden versuchen, euch sowohl bei Verwaltungsstrafen zu unterstützen als auch Solidaritätsarbeit gegen die strafrechtliche Kriminalisierung von Antifaschist_innen zu leisten.“

Sie veranstalten einen Rechtshilfe/Antirep Informationsabend: Di, 4.2. 19 Uhr im AntifaCafé (Tannengasse 1)

http://soli2401.blogsport.eu/

Tipps für nach der Demo

Mit kleinen Änderungen kopiert von recht.kritisch in Graz, die das sehr nett zusammen gefasst haben, danke!

1. Gedächtnisprotokoll anfertigen –
Auch für Zeug_innen von Übergriffen: Gedächtnisprotokoll anfertigen. Behaltet das Gedächtnisprotokoll einfach bei euch, für den Fall, dass ihr es später braucht. Schickt es nicht herum!

2. Bezüglich Videomaterial: Sichten & NICHT online stellen, sondern gut aufbewahren und im Bedarfsfall der Rechtshilfe geben.

3. Warten – Behörden haben bis zu 6 Monate Zeit um Verwaltungsstrafen auszustellen.

4. Sich auf unseren Newsletter eintragen: http://at.rechtsinfokollektiv.org/newsletter/ (um zB Zeug_innenaufrufe für Verfahren mitzubekommen)

5. Wenn ihr eine Strafe bekommt, Auskunft wollt oder eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei erheben wollt, uns ein Mail schreiben.

6. Wahrscheinlich wird es bald ein Nachbereitungstreffen für Repressionsbetroffene geben. Infos dazu werden auf unserer Homepage und dem Newsletter zu finden sein.

Statement zu den Protesten gegen den Akademikerball 2014

Die Wogen gehen hoch in den Mainstreammedien, aber auch auf Twitter und Facebook wird über „linke Gewalt“, Pyrotechnik und eingeschlagene Fensterscheiben heftig debattiert. Die „Randalierer“ hätten den friedliche Protest delegitimiert, der FPÖ in die Hände gespielt und die Opferrolle der Deutschnationalen in der Hofburg und sonst wo ermöglicht. Nazis werden entgegen einer des öfteren geäußerten These nicht verschwinden, wenn es keine Proteste gibt, die Aufmerksamkeit auf sie ziehen. Und wer die FPÖ wählt, entscheidet aufgrund seiner oder ihrer politischen Gesinnung, nicht allein aufgrund von mehr oder weniger militanten Protesten oder der üblichen Negativschlagzeilen in den Medien.
Als Kollektiv, das sich zum Ziel gesetzt hat, Antirepressionsarbeit zu leisten ist es uns wichtig, zu betonen, dass die massive Polizeigewalt und die Repression im Vorfeld durch nichts zu rechtfertigen ist. Der (für Wien) außergewöhnlich brutale Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray aus nächster Distanz, die Prügeleskapaden der Polizist_innen, die vielen teils schwer Verletzten können nicht damit erklärt werden, dass zuvor Schaufenster und Autos demoliert wurden. Die Strategie der Behörden war von Anfang an nicht deeskalativ, so endete der Demozug des OGR-Bündnisses am abgeriegelten Stephansplatz, wodurch die Anwesenden quasi in einem Kessel landeten. Im Vorfeld gab es großräumige Platzverbote, ein allgemeines Vermummungsverbot mit fragwürdgider Rechtsgrundlage und mediale Panikmache. Die Kundgebung des Bündnisses Zeichen-Setzen konnte aufgrund behörlicher Untersagung gar nicht erst stattfinden.
Betroffenen ihre Teilnahme an Demos und Blockaden vorzuwerfen ist schlicht und einfach eine Täter-Opfer-Umkehr, die abzulehnen ist. Auch beginnt staatliche Gewalt nicht erst mit dem ersten Einsatz von Schlagstöcken und den ersten Festnahmen, sondern ist strukturell und alltäglich, für manche mehr, für andere weniger spürbar. Gewalt gegen Sachen mit der institutionalisierten Gewalt gegen Menschen zu vergleichen entbehrt jeder Logik. Abschiebungen, rassistische Polizeikontrollen,Knäste, die großen und kleinen Strafverfahren, all das ist Gewalt die alltäglich vom Staat und seinen Polizist_innen ausgeht.
Der Abend am 24.01. zeigte zudem wieder, dass nicht nur militante Aktionsformen von Repression bedroht sind, auch relativ ruhige Sitzblockaden und unbeteiligte Personen waren von Identitätsfeststellungen und körperlicher Gewalt der Polizist_innen betroffen. Während der ganzen Nacht gab es immer wieder mehr oder weniger große Kessel, etwa in der Löwelstraße, am Volkstheater oder am Karl-Renner-Ring, die teilweise mehrere Stunden andauerten. Die Eingekesselten waren gezwungen, mehrere Stunden in der Kälte zu verbringen, und durften nicht aufs Klo gehen,Pfeffersprayeinsatz und Gewaltexzesse inklusive. Es gab mehrere Berichte von verletzten Personen, zu denen die Rettungsfahrzeuge aufgrund der Polizeisperren nicht durchkommen konnten und Verletzte, die minutenlang blutend auf dem kalten Boden liegen blieben, bis ihnen geholfen werden konnte. 14-18 Festnahmen wurden dokumentiert, die meisten Personen verbrachten mehrere Stunden im PAZ Rossauer Lände und wurden erst lange nach Mitternacht freigelassen. Mitgenommen wurden sie z.B. am Hof, in der Gegend rund um das Museumsquartier, am Rathaus oder am Stephansplatz. Ein Höhepunkt der Behördenwillkür war sicherlich die stundenlange grundlose Belagerung der Akademie der Bildenden Künste mit WEGA und Hundestaffel. Auch auf dem Nachhauseweg wurden noch Personen unter fadenscheinigen Gründen Identitätsfeststellungen unterzogen.
Über die Nachwirkungen lässt sich aktuell noch wenig sagen, von einer großen Menge an Verwaltungsstrafen und einigen strafrechtlichen Verfahren kann man aber ausgehen. Wie in den letzten Jahren werden sehr viele davon aus rechtlicher Perspektive unhaltbar sein, es bleibt zu hoffen, dass viele den Aufwand auf sich nehmen die Verfahren mit oder ohne Unterstützung von Antirepgruppen durchzufechten. Angesichts der möglichen Verfahren wäre es sinnvoll, Gedächtnisprotokolle zu schreiben, auch als mögliche_r Zeug_in und sich mit anderen Betroffenen zu vernetzten und sich an das rechtsinfokollektiv oder die Solidaritätsgruppe zu wenden wenn es Fragen gibt.
Was trotzdem bleibt, sind die Spuren die Gewalterfahrungen aufgrund der Konfrontationen mit der Polizei bei Betroffenen hinterlassen. Die physische und psychische Brutalität, sei es durch Schlagstöcke oder langwierige und belastende Verfahren gibt aber nicht nur Betroffenen ein Gefühl von Ohnmacht und Mutlosigkeit, auch andere, die davon erfahren werden eingeschüchtert und frustriert. In diesem Sinne: Fight repression, egal ob mehr oder weniger militante Aktionsformen im Blickfeld der staatlichen Behörden stehen!
Zuletzt noch eine Ankündigung: Eine Person, die im Laufe des Abends festgenommen wurde sitzt nach wie vor in Uhaft in der Justizanstalt Josefstadt. Am Montag, den 27.01. findet um 14.00 eine Solikundgebung an der Ecke Alserstraße/Wickenburggasse statt, mehr Infos gibt es dort. Hinkommen und weiterverbreiten!

Die Verkühlungsverordnung – Am Freitag mit oder ohne Mütze und Schal in der Stadt

Hier erst mal eine kurze Erklärung, was es mit dem Vermummungsverbot am Freitag auf sich hat. Dass das ganze eine riesige Frechheit ist, rechtlich und verfassungsgesetzlich unhaltbar und wieder einmal zeigt, dass die Polizei immer und überall versucht, mit allen Mitteln, ihre Befugnisse auszuweiten, dazu mehr in den nächsten Tagen.

Die Polizei hat am Abend des 21.1.2014 eine Verordnung erlassen, derzufolge es von 24.1.2014 , 16.30 bis 25.1.2014, 3.00 in den Bezirken 1 – 9 verboten sein wird, sich vermummt im öffentlichen Raum aufzuhalten. Ganz unabhängig vom Vermummungsverbot, das immer auf Demonstrationen besteht.

Es ist einerseits verboten „Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um die Wiedererkennung zu verhindern“. Es ist also nur strafbar, sich dick einzupacken und das Gesicht zu verbergen, wenn es zum Zweck der Vermummung dient. Nicht wenn der Zweck zB ist, sich vor Kälte zu schützen. Das wäre die rechtlich richtige Auslegung, der die Polizei aber nicht immer folgt.

Zweitens ist es strafbar „Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern“. „Dem Wesen nach“ sind allerdings nur wenige Gegenstände dazu bestimmt gerade die Feststellung der Identität zu verhindern. Darunter fällt zB eine Sturmhaube o.ä. Nicht aber ein Schal. Die Polizei darf auch nicht willkürlich Taschen kontrollieren, ob in ihnen ein Vermummungsgegenstand zu finden ist. Jegliche Kontrolle muss immer mit einen konkreten auf die individuelle Person gerichteten Verdacht verbunden sein. Es ist leider – wie so oft – so, dass die Polizei dies gerne weit auslegt und widerrechtlich auch hier womöglich schon einen Schal reichen lässt.

Beide Verwaltungsübertretungen sind mit bis zu 500 € (!) strafbar. Wer sich im Zusammenhang mit diesen Verwaltungsübertretungen nicht ausweist, oder trotz Ermahnung in dem „strafwürdigen Verhalten“ „verharrt“, kann weggewiesen werden. Alternativ dazu, kann der Gegenstand, mit dem mensch sich vermummt, weggenommen werden, oder letztendlich kann mensch sogar festgenommen werden.

Wir halten fest: Grundsätzlich ist das Tragen von Schals und Hauben auch am Freitag in ganz Wien weiterhin nicht verboten!

Wenn ihr doch dafür eine Strafe bekommt, später unbedingt eine Beschwerde erheben! Wir halten die Verordnung für gesetzwidrig, damit würde sich die Strafe dafür erübrigen.

hier kann man die Verordnung im Originaltext herunterladen: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/stadtpolitik/601803_Polizei-verordnet-Vermummungsverbot.html

http://www.polizei.gv.at/wien/start.aspx?nwid=4552384331527437756E343D&ctrl=3734335266674D385951343D&nwo=0

kritisch zur Verordnung: http://derstandard.at/1389857874968/Gesicht-verhuellen-verboten-Laut-Verfassungsjurist-unverhaeltnismaessig

auch mit einer spannenden rechtlichen Argumentation: http://solidaritaetsgruppe.org/article/20140122_Pressemitteilung_zum_Vermummungsverbot_der_LPD_Wien.php

und noch ein paar gesammelte Stellungnahmen:

http://wien.orf.at/news/stories/2626787/

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0121/ellensohn-wiener-polizei-zeigt-mehr-respekt-vor-holocaust-verharmlosern-als-vor-der-bundesverfassung

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0001/offensive-gegen-rechts-autoritaeres-schalverbot-der-polizei-anfechten

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0064/neuerdings-notstandsgesetze-in-wien

http://www.youtube.com/watch?v=Daw2J47eYPs&list=PL3izSltiwQAPloFzRAu3HwX0KcoNPJ59P&feature=share