Die taz setzt sich in einem Artikel mit den immer mehr werdenden technische Überwachungsmöglichkeiten auseinander. In einem Leitfaden wird erklärt, wie sich Aktivist_innen schützen und zurückschlagen können. Die technischen Mittel, mit denen die Polizei gegen Demonstrationen und Protestaktionen vorgehen kann, differenzieren sich immer stärker aus: Kameraüberwachung, Funkzellenauswertung, stille SMS… Anlass des Artikels ist eine Tagung unter dem Motto „Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami“ in Berlin, wo sich Protestaktivist_innen und Bürgerrechtler_innen mit dieser Entwicklung auseinandersetzen.
Der Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages richtet sich in einem offenen Brief an die Ausschussmitglieder des Innenausschuss im Nationalrat. Anstatt die Polizeibefugnisse ständig zu erweitern, schlägt der Präsident zuerst eine Evaluierung der bereits bestehenden Bestimmungen und eine Einführung einer Informationspflicht nach erfolgter Überwachung vor.
Die Soligruppe der vier Repressionsbetroffenen J.A.I.B. (fightrepression2010) ruft auf ihrer Homepage zu Solidarität und Unterstützung auf. Hintergrund ist, dass am 13. März 2012 um 9:00 im Landesgericht Josefstadt der Strafprozess gegen vier politische Aktivist_innen stattfinden wird. Unter dem Vorwand eines Mistkübelbrandes vor dem AMS (Arbeitsmarktservice) Rederergasse wird ein politischer Prozess geführt. Dieser richtet sich gegen autonome politische Praxen und Politiken. Mit dem Ermittlungsparagraphen 278b wurden monatelange Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, die – von den Bildungsprotesten 2009 ausgehend – bald auch die Aktivitäten der autonom/anarchistischen und antirassistischen Szene beleuchtet haben.
DiePresse berichtet in einem Artikel über die geplante Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Der Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung bald Bürger_innen überwachen, die zwar nicht straffällig wurden, die er allerdings für gefährlich hält. Das kann Grundrechte einschränken – und erhöht für die Behörde den Erfolgsdruck.
Die Zeit listet in einer Chronik über den deutschen Vefassungsschutz seit 1950 deren problematischen Tätigkeiten und zahlreichen Affären und Fehler auf. Diese „chronique scandaleuse“ des Verfassungsschutzes zeige vor allem eins: Die Behörde ist überflüssig und gehört schleunigst abgeschafft.