Spaniens rechte Regierung rüstet gegen Proteste auf und will mit drastischen Verschärfungen des Strafgesetzes für Ruhe sorgen, selbst passiver Widerstand soll als Angriff auf die Staatsgewalt geahndet werden.
In der spanischen Regierung scheint die Angst umzugehen. Ihre harten Sparmaßnahmen belasten wie so oft besonders die Mittelschicht und die sozial Schwächeren belasten. Der Unmut mit der Regierung, die erst ein paar Monate im Amt ist, wächst, was auch die letzten Wahlen in Andalusien und Asturien und die Massenproteste wie beispielsweise von den „Empörten“ (M-15) gezeigt haben. Nunmehr will die Regierung Gummiparagraphen schaffen, die es ihnen ermöglichen würden, Menschen zu verfolgen und zu bestrafen, die im Internet oder Medien zu Protesten aufrufen.
Ein Artikel im datum behandelt die Beantwortung einer parlamentarische Anfrage der Grünen zu Überwachung der Bildungsproteste vor drei Jahren durch den Wiener Verfassungsschutz. Ergebniss dieser Überwachung waren unter anderem ein Strafverfahren und -prozess wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen 4 unibrennt Aktivist_innen J.A.I.B. Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet – und ist teilweise falsch.
Anlässlich des bevorstehenden Strafprozesses gegen vier unibrennt Aktivist_innen (J.A.I.B.) der Akademie der Bildenden Künste hat das Kaleidoskop eine Stellungnahme verfasst in der die Ermittlungen und der Prozess scharf kritisiert werden. Der Prozess sei klar politisch und ein Skandal.
Die Soligruppe der vier Repressionsbetroffenen J.A.I.B. (fightrepression2010) ruft auf ihrer Homepage zu Solidarität und Unterstützung auf. Hintergrund ist, dass am 13. März 2012 um 9:00 im Landesgericht Josefstadt der Strafprozess gegen vier politische Aktivist_innen stattfinden wird. Unter dem Vorwand eines Mistkübelbrandes vor dem AMS (Arbeitsmarktservice) Rederergasse wird ein politischer Prozess geführt. Dieser richtet sich gegen autonome politische Praxen und Politiken. Mit dem Ermittlungsparagraphen 278b wurden monatelange Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, die – von den Bildungsprotesten 2009 ausgehend – bald auch die Aktivitäten der autonom/anarchistischen und antirassistischen Szene beleuchtet haben.
DerStandard berichtet, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Graz (UVS) eine stundenlange Anhaltung eines Busses in Graz durch die Polizei im Jänner 2010 für rechtswidrig erklärt hat. Antifaschistische Demonstrant_innen wurden in Graz nur nach einer Identitätssfeststellung und Durchsuchung in den von der ÖH angemieteten Bus gelassen. Diese Maßnahme stützte sich nur auf einen Hinweis in einer anonymen Email. Dieses ominöse und rufschädigende Schreiben rechtfertigte die Amtshandlung jedoch nicht. Der UVS Graz folgte in seiner Entscheidung daher den Beschwerdeführer_innen und entschied gegen die Polizei.